Rechtsprechung
BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet keine Besorgnis der Befangenheit
- rewis.io
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet keine Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit
- rechtsportal.de
Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit
- datenbank.nwb.de
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet keine Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann jedoch die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfGE 131, 239 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3;… Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 11).
- BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben …
Auszug aus BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann jedoch die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3;… Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 11). - BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Auszug aus BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer …
Auszug aus BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann jedoch die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfGE 131, 239 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 11).